Die Ortsbeauftragte

Die Ortsbeauftragte leitet ihren Ortsverband in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht sie das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Ortsverbandes. Sie ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand ihres Ortsverbandes verantwortlich und stellt im Einsatzfall den Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene dar.

Weitergehend ist sie die organisatorische Leiterin eines THW-Einsatzes in ihrem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung des LuK (Leitungs- und Koordinierungsstabes) des Ortsverbandes. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält Sie Einsatzaufträge vom THW-Regionalbereich. Die Ortsbeauftragte repräsentiert den Ortsverband nach außen.